Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Rheinbach mit Anlagen

Auslegung des Entwurfs der 
Haushaltssatzung 2024 der Stadt Rheinbach mit Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 27.12.2023 bis zum Abschluss des Beratungsverfahrens am 05.02.2024

im Rathaus Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 222,

und zwar

montags bis donnerstags, 
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

und freitags
von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

öffentlich aus.

Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabenpflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bei der Stadt Rheinbach, Sachgebiet 20.1 Steuerung, KLR, Controlling, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Rheinbach, den 27.12.2023

Im Auftrag
Carsten Evert
Stellvertretender Kämmerer