Öffentliche Bekanntmachungen
Grundlage für die Form und das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen ist in Nordrhein-Westfalen die Bekanntmachungsverordnung.
Soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, werden Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rheinbach, seit dem 1. Juni 2021 unter Angabe des Bereitstellungstages durch die Veröffentlichung auf dieser Seite der städtischen Internetpräsenz vollzogen. Nachrichtlich wird auf die Bereitstellung im Internet am Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23 hingewiesen. Davor wurden die Öffentlichen Bekanntmachungen im damaligen Amtsblatt “kultur und gewerbe” veröffentlicht.
Soweit der Vollzug Öffentlicher Bekanntmachungen im Internet gesetzlich nicht zulässig oder gesetzlich nicht ausreichend ist, werden diese am Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus, Schweigelstraße 23 öffentlich bekannt gemacht.
Die Öffentlichen Bekanntmachungen stehen der Öffentlichkeit während der Öffnungszeit auch im Rathaus zur kostenlosen Einsichtnahme zur Verfügung.