Standesamt

Heiraten in Rheinbach

Eine Hochzeit ist ein besonderer und schöner Tag im Leben zweier Menschen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Tag zu einem individuellen und unvergesslichen Erlebnis werden zu lassen.

Hier geben wir Ihnen einige wichtige Hinweise, die Ihnen bei der Organisation der standesamtlichen Eheschließung helfen:

  • Eine standesamtliche Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin angemeldet werden.
  • Für die Anmeldung zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk die Verlobten ihren Wohnsitz haben.
  • Wohnen Sie nicht in Rheinbach, ist eine Eheschließung hier trotzdem möglich. Sie müssen dann lediglich die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen.
  • Haben wir die Unterlagen von dort erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um den weiteren Ablauf Ihrer Eheschließung zu planen.

Für Ihre Eheschließung nehmen wir uns Zeit – schließlich soll es der schönste Tag in Ihrem Leben werden – und berücksichtigen gerne Ihre individuellen Wünsche.

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

  • Aktuelle, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
  • Personalausweis
  • Waren Sie schon einmal verheiratet, sind geschieden oder verwitwet? Dann bitte zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk und gegebenenfalls eine Sterbeurkunde vorlegen (erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung / Standesamt des Todesortes)
  • Haben Sie gemeinsame Kinder? Geburtsurkunde des/der Kindes/-er mitbringen, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.

Wenn Sie im Ausland geboren sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann bitten wir Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen, da hierfür eine persönliche Beratung erforderlich ist.

Die Anmeldung soll persönlich erfolgen. Ist aber eine der beteiligten Personen verhindert, so können Sie in einer schriftlichen Erklärung Ihr Einverständnis zur Anmeldung abgeben. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte nutzen Sie dazu folgenden Vordruck:

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung)

Anforderung von Urkunden
 

Wir sind Ihnen gerne behilflich:

standesamt@stadt-rheinbach.de

Martina Kiep                                                       
Telefon: 02226 / 917-209                              
Telefax: 02226 / 917-259                           
martina.kiep@stadt-rheinbach.de

Gregor Herzog
Telefon: 02226 / 917-208
Telefax: 02226 / 917-259
gregor.herzog@stadt-rheinbach.de 

Unsere Öffnungzeiten:
Montag – Donnerstag:           
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr /  14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag:                                 
8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Wo und wann können Sie in Rheinbach heiraten?

Im Rathaus

Trauzimmer Rathaus – Schweigelstr. 23, Rheinbach

Trauzimmer1

Großer Sitzungssaal Rathaus – Schweigelstr. 23, Rheinbach (gegen Aufpreis)

Eheschließung Großer Sitzungssaal

im Hexenturm

Bachstraße, Rheinbach (gegen Aufpreis, nicht barrierefrei)

Hexenturm Ansicht II

Blick Auf Das Tafelzimmer

Über diesen Link können Sie den Hexenturm mieten

im Glasmuseum / Himmeroder Hof

Himmeroder Wall 6, Rheinbach (Trauung je nach Wetterlage auch draußen im Innenhof möglich)

Glasmuseum

Link zur Homepage des Glasmuseums

Waldhotel Rheinbach

Ölmühlenweg 99, Rheinbach (gegen Aufpreis)

Waldhotel1

Waldhotel2

Link zur Homepage des Waldhotels

Monte Mare (Unterwasserhochzeit)

Münstereifeler Str. 69, Rheinbach (gegen Aufpreis)

Unterwasser1

Unterwasser2

Informationsseite zur Unterwasserhochzeit

Unsere Eheschließungen führen wir zu folgenden Zeiten durch:

Montag bis Donnerstag:          
10:00 Uhr – 11:30 Uhr
14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Einmal im Monat bieten wir auch am Samstag Eheschließungen an. Dabei handelt es sich in der Regel um den 2. Samstag eines jeden Monats (nicht jeder 2. Samstag), an dem wir in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Trauungen durchführen.

Weitere Aufgaben des Standesamtes:

  • Ausstellung von Urkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden)
  • Anmeldung einer Eheschließung
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland
  • Geburt eines Kindes
  • Namensänderungen
  • Anzeige eines Sterbefalls