Personalausweis, Kinderreisepass und Reisepass

Deutsche Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, sich mittels eines Personalausweises oder Reisepasses ausweisen zu können. Grundlage hierfür bildet das Personalausweisgesetz sowie das Passgesetz.
Für die Bürgerinnen und Bürger, die in Rheinbach ihren Hauptwohnsitz haben, ist das Bürgerbüro für die Ausstellung des Ausweises und der Pässe zuständig.

Informieren Sie sich bereits vor dem persönlichen Erscheinen im Bürgerbüro über die notwendigen Unterlagen und Gebühren für die Antragstellung.

Die Ausgabe der Reisepässe erfolgt bei der Bürgerinfothek zu den angegebenen Öffnungszeiten. Der Personalausweis ist ausschließlich im Bürgerbüro in Empfang zu nehmen und der Kinderreisepass wird bei Antragstellung ausgehändigt. Beachten Sie hier bitte die besonderen Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Sofern Sie den Ausweis oder den Pass nicht persönlich abholen, können Sie jemanden mit einer Vollmacht für den Empfang bevollmächtigen. Achten Sie hier bitte auf die Besonderheiten für den Personalausweis und geben Sie der bevollmächtigten Person Ihren alten Ausweis oder Pass zum Entwerten mit. Den Vordruck für die Vollmacht erhalten Sie auf Nachfrage bei dem Beantragen des Ausweises oder des Passes bei den Mitarbeitern / -innen des Bürgerbüros der Stadt Rheinbach