Ein Sonnenuntergang an einem See

Sterbefall

Wir verstehen, dass der Verlust eines geliebten Menschen eine der schwersten Herausforderungen im Leben darstellt. Auf dieser Seite finden Sie einige Hilfestellungen, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Das Team der Stadtverwaltung ist bemüht, die bürokratischen und emotionalen Aspekte in Verbindung mit einem Sterbefall so reibungslos wie möglich zu gestalten. 

Hier erfahren Sie alles Wichtige, um Sie in Ihrem Prozess zu begleiten.

Ein Arzt oder Gerichtsmediziner muss den Tod offiziell bestätigen und eine Todesbescheinigung ausstellen.

Nehmen Sie Kontakt mit einem Beerdigungsunternehmen auf, um die Leichenüberführung zu regeln und die Bestattung zu beauftragen.

Legen Sie wichtige Dokumente der verstorbenen Person, wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners und gegebenenfalls ein Testament bereit.

Überprüfen Sie, ob die verstorbene Person ein Testament hinterlassen hat. Falls ja, nehmen Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt oder einem Notar auf, um den Nachlass gemäß den Anweisungen im Testament zu regeln.

Der Arzt, der den Tod bescheinigt hat, wird den Totenschein ausstellen. Dieser muss beim Standesamt registriert werden, um die offizielle Sterbeurkunde zu erhalten.

Kontakt zum Standesamt

Beantragung einer Sterbeurkunde

Kontaktieren Sie die zuständigen Stellen, um Leistungen oder Versicherungsansprüche zu klären, die der verstorbenen Person oder deren Hinterbliebenen zustehen.

Die Trauerbewältigung ist ein wichtiger Prozess für die Hinterbliebenen. Suchen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe oder nehmen Sie Unterstützung von Freunden und Familienmitgliedern an.

Ökumenische Hospizgruppe Rheinbach e.V.

Gesundheitsportal des Rhein-Sieg-Kreises

Im Rahmen der Sozialhilfe (§ 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) kann gegebenenfalls eine einmalige Beihilfe zu den erforderlichen Kosten der Bestattung gewährt werden. 

Zuständig ist:

  • Wenn der Verstorbene keine Sozialhilfeleistungen bezogen hat: Das Sozialamt, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
  • Wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen haben: Das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat.

Kontakt:

02226 917-145

02226 917-132

02226 917-119

02226917-351

soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de

Friedhöfe

Friedhöfe dienen in erster Linie der Bestattung unserer Toten.  Sie sind aber auch Orte der Ruhe und der Stille. Sie dienen als Rückzugsräume im hektischen Alltagsleben und sind "grüne Oasen" inmitten der Stadt.

Friedhöfe in Rheinbach und den Ortschaften 

Die Stadt Rheinbach bietet auf ihren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten an, die Sie im Einzelnen im Stadtrecht aufgeführt finden. Dort finden Sie die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Nähere Informationen zur den einzelnen Bestattungsmöglichkeiten bietet die Friedhofsbroschüre „Bestattungskultur in Rheinbach“.


Adresse und Kontakt

Friedhofsamt der Stadt Rheinbach
Schweigelstraße 23 
53359 Rheinbach

02226 917-345

friedhofsverwaltung@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Nach Vereinbarung ist ein Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Information für Bestatter

Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt

02226 917-208

02226 917-209

standesamt@stadt-rheinbach.de

Öffnungszeiten Standesamt