Straßen und Straßenbeleuchtung

Infrastrukturanlagen wie Straßen, Wege und Plätze im Innen- und Außenbereich, sowie Anlagen der Ver- und Entsorgungswirtschaft dienen der Erfüllung von Aufgaben, für die ein öffentliches Interesse im Rahmen der Daseinsvorsorge besteht.

Das Straßennetz ist die Grundlage für die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozesse in einer Kommune. Ohne den Betrieb und den Erhalt der Straßeninfrastruktur erlahmt die Mobilität.

Zusätzlich stellt die Straßeninfrastruktur einen enormen Anteil des kommunalen Infrastrukturvermögens der Kommunen dar. Die Vermögensbewertung für das neue kommunale Finanzmanagement und Rechnungswesen (NKF) zeigt diese große Bedeutung der Straßeninfrastruktur für den kommunalen Haushalt.

Das Straßennetz der Stadt Rheinbach ist ca. 160 km lang. Hinzukommen noch ca. 88 km asphaltierte Wirtschaftswege sowie über 200 km geschotterte und unbefestigte Wege. Auch ca. 60 Brückenbauwerke und ca. 120 Gewässerdurchlässe im Bereich der Straßen und Wege.

Die Anlagen der Straßenbeleuchtung umfassen besteht aus ca. 4.250 Leuchten mit den dazu gehörenden Schaltschränken und dem Kabelnetz. Dies ermöglicht den Bürgern auch in den Abend- und Nachtstunden ein sicheres Benutzen der städtischen Straßen und Wege.

Die Straßenunterhaltung fasst alle Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um die Straßen und Verkehrsflächen, Straßenausstattung und verkehrstechnische Anlagen, Straßenentwässerung und straßenbegleitende Grünflächen der Stadt Rheinbach zu warten, zu pflegen und dauerhaft instand zu halten.

Straßenaufbrüche im öffentlichen Bereich dürfen nur auf Antrag und Genehmigung durch die Stadt Rheinbach ausgeführt werden.

Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann, auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken. Die Arbeiten durchführen darf nur ein in die Handwerksrolle eingetragenes Straßenbau- oder Tiefbauunternehmen, welches eine Gewähr dafür bietet, dass die notwendigen Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden. Die entstehenden Kosten werden durch den/die Grundstückseigentümer/in getragen.

Hier finden Sie für Ihre Anliegen die richtigen Ansprechpartner:

Beleuchtung, Straßen:
Frank Schmidt
Telefon 02226 917-312
E-Mail frank.schmidt@stadt-rheinbach.de

Straßen, Wirtschaftswege, Brücken:
Hans-Gerd Werner
Telefon 02226 917-251
E-Mail hans-gerd.werner@stadt-rheinbach.de

Aufbrüche und Schadensmeldung :
Marc Ferling
Telefon 02226 917-333
E-Mail marc.ferling@stadt-rheinbach.de