Entwässerung

Der Bereich Tiefbau / Entwässerung ist zuständig für die Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung in der Stadt Rheinbach. Das Kanalisationsnetz in Rheinbach mit umliegenden Ortschaften hat eine Länge von ca. 165 km. Zusätzlich betreibt die Stadt Rheinbach noch 24 Stauraumkanäle, 11 Regenbecken und 3 Pumpwerke. Die Kläranlagen an der Aachener Straße und in Flerzheim werden nicht von der Stadt Rheinbach sondern vom Erftverband betrieben.

Das öffentliche Kanalnetz ist nach den Bestimmungen u.a. der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw - vom 17. Oktober 2013 zu überwachen und unterhalten. Hierzu gehören neben den regelmäßigen Reinigungen der Kanalhaltungen auch Zustandskontrollen, die in der Regel durch Befahrungen mit einer Kanalkamera durchzuführen sind. Festgestellte Schäden können so analysiert und in ein bauliches Kanalsanierungskonzept aufgenommen werden.

Seit der Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung im Jahr 2011 gehören auch die Grundstücksanschlussleitungen von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanalnetz und werden auch von der Stadt Rheinbach kontrolliert und bei Bedarf saniert.

Unter die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht fallen auch die Entsorgung abflussloser Gruben und die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen.

Soll ein Gebäude an das Kanalnetz der Stadt Rheinbach angeschlossen werden ist hierfür ein Antrag auf Erstellung eines Kanalhausanschlusses zu stellen. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten sondern dezentral auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen. Auch hierfür ist ein Antrag auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht  zu stellen (Antrag auf Kanalhausanschluss und Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht). Bei Fragen zur Grundstücksentwässerung helfen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebietes Tiefbau / Infrastruktur gerne weiter.

Der Starkregen- und der Hochwasserschutz sind wichtige Arbeitsfelder für die Stadt Rheinbach. Die Unwetterkatastrophe vom 14. Juli 2021 wurde durch ein überregionales, auch in seiner Intensität nur schwer vorhersehbares Starkregenereignis verursacht. Zur besseren Vorsorge gegen künftige Starkregenereignisse bedarf es einer Analyse der Wirkungen von Starkregen auf Flächen und Gewässer, die zu Hochwasser führen. Die Stadt Rheinbach hat ein Ingenieurbüro damit beauftragt Starkregengefahrenkarten für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen.

Mit den aus den Hochwasser- und Starkregenberechnungen ermittelten Informationen werden Maßnahmen entwickelt die der Rheinbacher Bevölkerung Schutz vor solchen Unwetterereignissen bieten. Hierbei wird die Stadt Rheinbach von der Kommunal-Agentur NRW unterstützt.

Hier finden Sie für Ihre Anliegen die richtigen Ansprechpartner:

zentrale E.Mail: tiefbau@stadt-rheinbach.de

Kanalneubau, Kanalsanierung, Kanalnetzhydraulik, Starkregenschutz
Tobias Berkenfeld
Telefon 02226 917-338
E-Mail tobias.berkenfeld@stadt-rheinbach.de

Grundstücksentwässerung, Kanalhausanschlüsse
Wiebke Zanger
Telefon 02226 917-361
E-Mail wiebke.zanger@stadt-rheinbach.de

Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben:
Regina Esser
Telefon 02226 917-339
E-Mail regina.esser@stadt-rheinbach.de

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen zum Starkregen- und Hochwasserschutz der Stadt Rheinbach

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Rheinbach

Satzung der Stadt Rheinbach über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Merkblatt dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung

Informationen zur Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsleitungen erhalten Sie auch bei:

Verbraucherzentrale NRW                              

Erftverband

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW