Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Schwerbehindertenausweis

Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Prüfung und Feststellung einer Schwerbehinderung, sowie die Ausstellung eines entsprechenden Ausweises.

Weitergehende Informationen, Ansprechpartner und den Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite.

 

Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Mit der Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermieden werden oder eine Behinderung beseitigen oder mildern.

Die Eingliederungshilfe umfasst unter anderem folgenden Leistungen:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
  • Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen)
  • Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Der Landschaftsverband Rheinland ist hierbei zuständiger Träger für Eingliederungshilfeleistungen im Elementarbereich (vor der Einschulung, unter anderem Kindergartenbegleitung, Neuanträge auf interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogik) und an Erwachsene.

Der Rhein-Sieg-Kreis ist im Wesentlichen zuständig für Leistungen an schulpflichtige Kinder.

Informationen, Ansprechpartner und Vordruck finden Sie beim

 

Blinden- und Gehörlosengeld

Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose sowie nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten

  • hochgradig sehbehinderte
  • blinde und
  • gehörlose

Menschen Geldleistungen.

Dieses Geld wird nur auf Antrag und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gewährt. Zuständig für in Rheinbach wohnhafte Hilfesuchende ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.

Weitere Informationen zu dieser Leistung und entsprechende Anträge und Formulare erhalten Sie

 

Mobilitätshilfe

Die Mobilitätshilfe (früher „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Zuständig ist das Sozialamt des Rhein-Sieg Kreises.

Hier erhalten Sie weitere Informationen, Kontaktdaten und Antragsvordrucke durch den Rhein-Sieg-Kreis.

 

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