Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und die Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit können Menschen stellen, die entweder

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
  • älter als 18 Jahre und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage, voll erwerbsgemindert sind (im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen stellen,

  • die jünger als als 65 Jahre und befristet voll erwerbsunfähig sind.

Beide Hilfeleistungen sind ist einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, sie werden nur dann gewährt, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann.

Wir beraten Sie gerne persönlich.

 

Ihre Ansprechpartner*Innen

E-Mail Kontakt: soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de

Ihre Ansprechpartner*Innen sind:

Buchstaben A - D
Stefanie Erbs
Telefon 02226 917 145
Zimmer E 24

Buchstaben E + S
Johanna Körfgen
Telefon 02226 917 132
Zimmer E 22

Buchstaben F - H + O - R
Sandra Brüssel
Telefon 02226 917 119
Zimmer E 22

Buchstaben I - J + T - Z
Raphaela Stöcker
Telefon 02226 917 351
Zimmer E 23