Leistungen für Geflüchtete und Aussiedler

Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung am 28. September 2015 einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Rheinbacher Erklärung

Flüchtlinge mit uns in Rheinbach

 

Leistungen für Geflüchtete

Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können an Geflüchtete gezahlt werden, die sich z.B. in einem laufenden Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Ob eine Leistungsberechtigung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes vorliegt, hängt u.a. vom Aufenthaltsstatus ab.

Die wirtschaftlichen Hilfeleistungen umfassen insbesondere:

  • die Sicherung des Lebensunterhaltes,
  • Beihilfen und die
  • Krankenhilfe.

Die Leistungsgewährung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Für genaue Auskünfte ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Die Unterbringung Geflüchteter erfolgt in städtischen Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen. Dabei liegt der Fokus auf einer dezentralen Verteilung im Stadtkern und in den Ortschaften von Rheinbach.

Sofern Sie Informationen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne:

E-Mail: team.asyl@stadt-rheinbach.de

 

Ihre Ansprechpartner*Innen

Sachgebietsleiter, Integration und Integration:
Horst Braun
Telefon 02226 917 156
Zimmer E 20

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Daniel Fischer
Telefon 02226 917 205
Zimmer E 18

René Schmitz
Telefon 02226 917 450
Zimmer E 18

Unterbringung von Flüchtlingen und Aussiedlern:
Burak Gül
Telefon 02226 917 354
Zimmer E 19

Technischer Mitarbeiter:
Klaus-Dieter Ölke
Telefon 02226 917 121
Zimmer E 19

 

Aussiedlerangelegenheiten

Für Aussiedler, die sich in die Personengruppe der Vertrieben und Spätaussiedler unterteilt, gibt es ein besonderes Aufnahmeverfahren. Dieses ist aus dem Herkunftsland zu betreiben. Zuständig für das Aufnahmeverfahren ist das Bundesverwaltungsamt.

Weiterführende Informationen zum Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahren finden Sie

Sofern Sie Ihren Vertriebenenausweis bzw. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung verloren haben und einen Ersatz benötigen, ist die Stadt Rheinbach für die Erstellung eines Ersatzdokumentes zuständig, sofern das Original hier bis zum 31.12.2004 ausgestellt wurde.

Für notwendige Ersatzdokumente, deren Original nach dem 01.01.2005 ausgestellt wurde, wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt:

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50728 Köln
Telefon 0228 99 356-0
Fax 0228 99 358-2823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
 

Falls Sie der Stadt Rheinbach zugewiesen werden und noch über keinen eigenen Wohnraum verfügen, erfolgt die Unterbringung vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Kleefuß
Telefon 02226 917 134
Zimmer E 25
E-Mai:soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de