Das Bildung- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt.
Grundvoraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Grundleistungen bezogen wird:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Es können folgende Leistungen beantragt werden:
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in Form eines Pauschalbetrages
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Zuschuss zum Mittagessen
- Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten
- Zuschuss zur Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (z.B. Vereinsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Ferienfreizeiten)
An wen kann ich mich wenden:
- Bezieher von Arbeitslosengeld II:
Jobcenter Rhein-Sieg - Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
An das für Sie zuständige Sozialamt - Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger:
An das für Sie zuständige Sozialamt
Formulare erhalten Sie im Fachgebiet Soziale Leistungen.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartnerin
Elke Nöthen
Telefon 02226 917 – 370
Zimmer E 24
E-Mail: soziale.leistungen@stadt-rheinbach.de