Sie müssen ein Gerüst, einen Container oder Baumaterialen auf einem Gehweg, der Straße oder auf einem öffentlichen Platz aufstellen, weil Sie auf Ihrem Grundstück keine Platz haben?
Sie wollen eine Veranstaltung bewerben und möchten Plakate aufhängen?
Haben Sie Fragen wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs?
Dann sind Sie hier richtig.
Sondernutzung und Plakatierungen
Unter dem Fachbegriff Sondernutzung versteht man jede Nutzung öffentlicher Fläche entgegen dem eigentlichen Zweck. Dazu zählen zum Beispiel:
- Aufstellung eines Gerüstes
- Aufstellung eines Baucontainers, eines Bauzaunes oder eines Baukranes
- Lagerung von Baumaterialien (Steine, Sand etc)
- Aufhängen von Plakaten auf öffentlicher Fläche
- Aufstellung von Werbeständern, Verkaufsauslagen
- Nutzung städtischer Flächen vor Gaststätten für Außengastronomien
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Container, Gerüste, Baukran etc.
Hierfür benötigen Sie eine sogenannte " Sondernutzungserlaubnis ".
Nähere Informationen erhalten Sie von den unten genannten Ansprechparterinnen.
Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr wird in Rheinbach durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Fachgebietes Allgemeines Ordnungswesen kontrolliert. Falls Sie eine Verwarnung erhalten haben oder allgemein eine Auskunft zu den geltenden Regelungen aus dem Bereich Halten und Parken haben, können Sie sich bei den Kolleginnen des Innendienstes gerne erkundigen.
Ansprechpartner*in
Stadt Rheinbach
Fachgebiet 32
Sarah Kiep
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-317
Telefax 02226 917-144
E-Mail sarah.kiep@stadt-rheinbach.de
und
Claudia Floss
Telefon 02226 917-337
Telefax 02226 917-144
E-Mail claudia.floss@stadt-rheinbach.de