Friedhöfe dienen in erster Linie der Bestattung unserer Toten. Sie sind aber auch Orte der Ruhe und der Stille. Sie dienen als Rückzugsräume im hektischen Alltagsleben und sind "grüne Oasen" inmitten der Stadt.
Arten von Gräbern
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gräbern:
- Wahlgrab: Dieses wird für 30 Jahre erworben und kann nach Ablauf der Nutzungsfrist wieder angekauft werden.
- Reihengrab: Muss nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren abgeräumt werden.
Formen der Reihengrabstätte:
- Sarggrabstätten, für die Beisetzung jeweils eines einzelnen Verstorbenen
- Rasengrabstätten, für die Beisetzung eines einzelnen Verstorbenen, wird von der Stadt Rheinbach mit Rasen eingegrünt.
Formen der Wahlgrabstätte:
- Sarggrabstätten
- Urnengrabstätten (entweder als Urnengrabbeet oder in der Urnenmauer oder Steele)
Urnenmauern bzw. Steelen stehen auf dem Waldfriedhof in Rheinbach, sowie auf den Friedhöfen in Flerzheim, Neukirchen, Oberdrees und Wormersdorf zur Verfügung.
Die Ruhezeit für Erd- und Urnenbeisetzungen beträgt einheitlich 30 Jahre.
Friedhöfe der Stadt Rheinbach
- Waldfriedhof Rheinbach, Burgacker
- Friedhof St. Martin, Ölmühlenweg
- Friedhof Flerzheim, Hommelsheimstraße
- Friedhof Neukirchen, Neukirchener Straße
- Friedhof Niederdrees, Niederdreeser Straße
- Friedhof Oberdrees, Schulstraße
- Friedhof Queckenberg, Stuppenkreuz
- Friedhof Ramershoven, Schmidtheimer Straße
- Friedhof Wormersdorf, Ipplendorfer Straße
Neben diesen städtischen Friedhöfen gibt es zwei weitere Anlagen unter kirchlicher Verwaltung:
- kirchlicher Friedhof in Hilberath, Kirchweg
- kirchlicher Friedhof Wormersdorf, Ipplendorfer Straße
Grundlage für die Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe ist die Satzung über die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die aktuellen Gebührensätze erhalten Sie in der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Rheinbach. Die Satzungen sind Bestandteil des Ortsrechtes.
Die Stadt Rheinbach bietet auf ihren Friedhöfen unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten an, die Sie im Einzelnen im Ortsrecht aufgeführt finden. Dort finden Sie unter Punkt 5 bzw. 6 die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung.
Nähere Informationen zur den einzelnen Bestattungsmöglichkeiten bietet die Friedhofsbroschüre „Bestattungskultur in Rheinbach“.
AnsprechpartnerIn und Öffnungszeiten
Friedhofsverwaltung@stadt-rheinbach.de
Jasmin Hau
Schweigelstraße 23
53359 Rheinbach
Telefon 02226 917-203
Telefax 02226 917-345
E-Mail jasmin.hau@stadt-rheinbach.de
oder
Martina Kiep
Telefon 02226 917-209
Telefax 02226 917-345
E-Mail martina.kiep@stadt-rheinbach.de
Öffnungszeiten Friedhofsamt
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr