Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Möchten Sie ein Gewerbe anmelden? Dann können Sie sich auf dieser Seite mit den nötigen Informationen versorgen. Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist der Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe eines Gewerbes bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind u.a. sog. freiberufliche Tätigkeiten, wie z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Anmeldepflicht wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner/in.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, sobald eine selbständige Tätigkeit im Bezirk der Stadt Rheinbach neu begonnen oder die Betriebsstätte aus einer anderen Stadt nach Rheinbach verlegt wird. Die Zuständigkeit der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Sofern Sie weitere Tätigkeiten zu Ihrem bestehenden Gewerbe hinzufügen möchten, ist eine Gewerbeummeldung notwendig. Die gilt z.B. auch für die Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebiets von Rheinbach, Änderung der Wohnanschrift oder der Aufgabe einer Tätigkeit.

Wenn eine Betriebsstätte in Rheinbach aufgegeben wird, so müssen Sie das Gewerbe abmelden und bei einem Umzug in eine andere Stadt beim dortigen Gewerbeamt neu anmelden. Eine Gewerbeummeldung reicht hierfür nicht aus.

Für verschiedene Gewerbezweige sog. erlaubnispflichtiges Gewerbe, z.B. Bewachung, Gaststätten, Spielhallen, Makler, Versicherungsvermittler oder für das Reisegewerbe, sind darüber hinaus weitere Prüfungen der Zuverlässigkeit erforderlich. Für diese komplexeren Fälle wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.

Desweiteren ist das Bürgerbüro auch für die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister zuständig. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an das Bürgerbüro.

 

Unterlagen für Gewerbemeldungen

Für die Gewerbemeldungen legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung
  • Nachweis über die Registrierung einer Firma im Handelsregister
  • bei Handwerksberufen, die Eintragung in der Handwerksrolle

Eine Gewerbeabmeldung können Sie formlos auch per Mail an die Adresse des Bürgerbüros buergerbuero@stadt-rheinbach.de senden.

 

Gebühren für Gewerbemeldungen

Für die jeweiligen Gewerbemeldungen werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Gewerbeanmeldung 26,00 Euro
  • Gewerbeummeldung 26,00 Euro
  • Gewerbeabmeldung kostenfrei
  • Auskunft aus der Gewerbekartei 20.00 Euro

Bei Gewerbemeldungen für juristische Personen werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • Gewerbean- und -ummeldung für juristische Personen 33,00 Euro
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 Euro
  • Gewerbeabmeldung für juristische Personen kostenfrei

Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeummeldung wird nur bei Verlegung des Betriebssitzes, Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit erhoben.

 

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte

Nach § 1 Abs. 1 GastG betreibt ein Gaststättengewerbe, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) Zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft) oder Gäste beherbergt (Beherbungsbetrieb), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Nach § 2 Abs. 1 GastG ist der Betrieb einer Gaststätte erlaubnisbedürftig. Die Gaststättenerlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume zu erteilen. Sie ist auch eine personenbezogene Erlaubnis.

Die Gaststättenerlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Neben dem unterschriebenen Antragsformular sind folgende Unterlagen beim Bürgerbüro der Stadt Rheinbach vorzulegen, um die Zuverlässigkeit des Antragsstellers überprüfen zu können:

  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag zzgl. Grundrisszeichnung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis – Belegart O –
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuerangelegenheiten des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Stadtkasse
  • Gesundheitszeugnis / Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterrichtungsnachweis im Umgang mit Speisen und Getränken (nicht erforderlich bei einer Ausbildung zum Koch oder ähnlichem)

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis beträgt 250,00 €.

 

Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Gemäß § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Besonders bei Veranstaltungen oder Festen wird oft eine gaststättenrechtliche Gestattung benötigt, da Speisen und Getränke abgegeben werden sollen.

Voraussetzung ist stets, dass ein besonderer Anlass vorliegt. Darunter fallen insbesondere jegliche Art von Vereins- ,Sommer-, Volks- oder Straßenfesten, Kirmessen, Jahrmarkt etc. und sonstige Veranstaltungen, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen Gestattungen werden immer nur für kurzfristige Veranstaltungen erteilt.

Es ist die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Antrags erforderlich. Der Antragsvordruck ist auszufüllen und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach zurückzusenden.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Gestattung beträgt 15,00 €

 

Formulare

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Formularen "rund um das Thema Gewerbe" auf der Internetseite des einheiltlichen Ansprechpartners der Landesregierung NRW:

Bitte schicken Sie das Formular für eine Gewerbean- und ummeldung ausgefüllt und unterschrieben an das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach.

Sie möchten Ihr Gewerbe Online Anmelden?

Dann nutzen Sie doch bitte den Service des Landes NRW auf der Seite gewerbe.nrw

 

Ansprechpartner

Frau Hoffmann
Telefon 0 22 26 / 9 17 - 1 09
Fax 0 22 26 / 9 17 - 1 40
E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de

Frau Faßbender
Telefon 0 22 26 / 9 17 - 1 05
Fax 0 22 26 / 9 17 - 1 40
E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de