Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Bürgerbüro der Stadt Rheinbach ist Anlaufstelle für die Beantragung von polizeilichen Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister.

Sofern Sie als Bürgerin/Bürger der Stadt Rheinbach ein solches Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen müssen, können Sie dies durch Vorsprache beim Bürgerbüro erledigen. Der Antrag wird entweder elektronisch oder in Papierform an das Bundesamt für Jusitz weitergeleitet, da diese Auskünfte von dort zentral erstellt werden.

Das Bundeszentralregistergesetz sowie die Vorschriften der Gewerbeordnung unterscheiden bei den Führungszeugnissen und den Auskünften aus dem Gewerbezentralregister zwischen denen, die direkt zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden oder anderweitig vorgelegt werden müssen. Sofern sie zur Vorlage bei einer Behörde dienen, werden sie direkt vom Bundesamt für Jusitz an die entsprechende Behörde versandt. In allen anderen Fällen wird das Dokument an die Meldeanschrift versandt.

In der Regel erhalten Sie von der auskunftsersuchende Stelle eine Mitteilung über die Art des vorzulegenden Dokuments. Bringen Sie dies bei Antragstellung mit, damit die Mitarbeiterinnen hier vor Ort das korrekte Dokument beantragen können.

Die Gebühren sind in der u.a. Tabelle aufgeführt.

Für weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister steht auch die Internetseite des Bundesamt für Jusitz zur Verfügung.

Seit dem 01.09.2014 können beim Bundesamt für Jusitz beide Dokumente auch Online mit Hilfe des "neuen" Personalausweises beantragt werden. Während des Beantragungsprozesses wird auch ein Onlinebezahlvorgang in Gang gesetzt. Hierbei ist auf die zulässigen Zahlungsmittel vor Beantragung zu achten. Weitere Infos sowie den Antragsprozess hält das Onlineportal des Bundesamtes für Jusitz bereit. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Achtung:

Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist zwingend zu beachten, dass der Antrag gemäß § 30 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen ist. Ein Führungszeugnis kann nicht durch eine durch Vollmacht ermächtigte Person beantragt werden!

 

Gebühren

  • Führungszeugnis 13,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 Euro
  • europäisches Führungszeugnis 13,00 Euro

Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses etc. inkl. einer Überbeglaubigung oder einer Apostille fallen weiteren Gebühren an, die je nach Land, indem das Dokument vorgelegt werden soll, unterschiedlich sind.

Bitte erkundigen Sie sich hierüber im Bürgerbüro oder auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.