Die Leistungsangebote des Jugendamtes sind vielfältig und vorrangiges Ziel ist es, möglichst passgenaue Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Die Schwerpunkte des Leistungsspektrums liegen in
- den Beratungsangeboten. Hier sind nicht nur pädagogische Beratungsanbote gemeint, sondern auch Beratung in Fragen des Unterhalts für Minderjährige, Beratung bei Trennung und Scheidung oder für ledige Mütter zu Fragen der elterlichen Sorge oder bei der Anerkennung der Vaterschaft.
- der gezielten pädagogischen Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen.
- der Bereitstellung von Hilfen für Familien, wenn Kinder und Jugendliche eine zeitlang oder dauerhaft nicht mehr zu Hause leben können.
Müssen Sie für die Hilfe etwas bezahlen und an wen können Sie sich wenden?
- Bei ambulanten Hilfen fallen für Sie keine Kosten an.
- Bei teilstationärer Hilfe wird, allerdings nur, wenn Sie über ausreichendes Einkommen verfügen, ein Kostenbeitrag erhoben. Sonst bleibt auch diese Form der Hilfe für Sie kostenfrei.
- Bei stationären Hilfen wird ein Kostenbeitrag erhoben. Dieser liegt in der Regel nur in Höhe des Kindergeldes.Nur wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen, fällt er etwas höher aus.
Das Jugendamt stellt im Rahmen stationärer Hilfe den gesamten Lebensunterhalt Ihres Kindes sicher.
Informieren Sie sich!
Sie erreichen das Jugendamt unter 02226 917-600.
Sie finden es in der Nähe des Bahnhofes in der Aachener Straße 16.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mittagsschließung ausschließlich des Sekretariats von 13:00 - 14:00 Uhr. Es empfiehlt sich ein Anruf und eine Terminvereinbarung. Termine auch außerhalb der Dienstzeiten sind möglich.
Beratungsangebote
Wenn Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige außerhalb der Familie leben müssen
Unterstützungsangebote in der Familie
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe ist ein Angebot für seelisch behinderte junge Menschen.
Aufgrund einer Störung in ihrer seelischen Entwicklung sind diese Personen entweder nicht in der Lage am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben oder es droht eine solchen Teilhabebeeinträchtigung.
Mit Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gesellschaft sind in erster Linie soziale Fähigkeiten und Kompetenzem gemeint, die es Menschen ermöglichen, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Die Störungsbilder, die zu einem Anspruch auf Eingliederungshilfe führen, finden sich im Bereich der psychischen Störungen und der Verhaltensstörungen.
Beispielsweise emotionale Störungen, allgemeine Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten oder affektive Störungen. Sie werden nach der ICD 10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) dort im Kapitel V klassifiziert.