- Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
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Soziale Leistungen
- Allgemeine Sozialhilfe SGB XII
- Aussiedlerangelegenheiten
- Asylbewerberleistungsgesetz
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- Wohnen im Alter
Aussiedlerangelegenheiten
Für Spätaussiedler, die nach Deutschland einreisen, stellt das Bundesverwaltungsamt Spätaussiedlerbescheinigungen aus.
Personen, die vor dem 01.01.1993 Vertriebene oder Aussiedler geworden sind, erhalten in der Regel keinen Vertriebenenausweis mehr. Auf Ersuchen einer Behörde (z.B. Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Kontoklärung) prüft das Bundesverwaltungsamt das Bestehen der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft.
Die Stadt Rheinbach ist für Ersatzdokumente, die hier früher im Original ausgestellt wurden, zuständig. Dies gilt für Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen.
Ansprechpartnerin:
Barbara Steinfartz
Telefon 02226 917-126
Telefax 02226 917-215
E-Mail barbara.steinfartz@stadt-rheinbach.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50728 Köln
Telefon 0228 99 356-0
Fax 0228 99 358-2823
E-Mail poststelle@bva.bund.de