-
Jugendamt, Aufgaben und Leistungen
- Hilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Pflegeeltern gesucht
- Unterhalt für Kinder
- Kinderbetreuung in Kindertagespflege
- Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen
- Vormundschaft und Pflegschaft
- Jugendgerichtshilfe
- Kinder- und Jugendarbeit/Jugendschutz
- Spielplätze
- Jugendhilfeplanung
- Gefährdungen des Kindeswohls
- Merkblätter, Formulare und Richtlinien des Jugendamtes
- Kindertagesstätten, Familienzentren
- Schulen
- Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- Volkshochschule mit Musikschule
- Berufskolleg
- Büchereien
- Kirchen und religiöse Einrichtungen
- Forum "Bildung der Zukunft"
- Projekt "Zukunft durch Innovation" (ZDI)
- Forschungscampus der Universität Bonn
- Freiwilligenzentrum Blickwechsel
- Rheinbacher Seniorenforum e.V.
- Soziale Leistungen
Merkblätter, Formulare und Richtlinen
Viele Formulare, Merkblätter etc. finden Sie auf dem Formularserver der Stadt Rheinbach.
Einige spezielle sind dort derzeit noch nicht eingepflegt. Diese können Sie mit einem "Klick" auf unten stehende "Links" aufrufen.
Jugendarbeit
Förderrichtlinen
- Allgemeine
- Bildung
- Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnung
- Feriennaherholung
- Jugendpflegematerial
- Offene Jugendarbeit
Antragsformular Richtlinienförderung und Verwendungsnachweis
Antragsformular Sonderförderung für Freizeitmaßnahme (für einkommensschwache Familien)
Antragsformular Förderung offene Jugendeinrichtungen
Kindertageseinrichtungen
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für Kindergarten
Merkblatt zur Berechnung des Elterneinkommens ab 01.08.2017
Kindertagespflege
Kindertagespflege:
Bedarfsanmeldung:
Bitte melden Sie den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes ca. 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an!
Bedarfsanmeldung für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege
Wenn Sie die Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Fachberaterin. Wenn Sie bereits selbst eine Tagespflegeperson gefunden haben, senden Sie bitte dieses Formular per Post oder per E-Mail an das Jugendamt.
Erster Antrag auf Förderung
Von den Eltern auszufüllen:
Antrag auf Übernahme der Kosten der Tagespflege für Bürger ab 01.08.2017
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen Kindertagespflege ab 01.08.2017
Nur wenn mehr als 25 Stunden Betreuung in der Woche benötigt werden:
Anlage zum Antrag auf Übernahme der Kosten der Tagespflege / Arbeitszeitbescheinigung
Immer von der Tagespflegeperson auszufüllen:
Antrag auf Übernahme der Kosten der Tagespflege für die Tagespflegeperson
Folgeantrag oder Mitteilung von Änderungen:
Die Förderung der Kindertagespflege wird in der Regel bis zum 31.07. des Folgejahres bewilligt. Wenn das Kind darüber hinaus in Kindertagespflege betreut werden sollen, oder sich eine Voraussetzung verändert hat, füllen Sie bitte diesen Antrag aus
Änderungsmitteilung und Folgeantrag Übernahme der Kosten für Tagespflege
Nur für Tagespflegepersonen:
Antrag Tagesmutter Versicherungsbeiträge plus auswärtge Kinder
Sonstiges: